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  • Offiziell ist das so aber solange alles durch den zoll geht ist das kein Problem nur wenn es auffallen sollte

    gibts eine Rechnung vom zoll das ist einfach so. lg

    Bei Hardware innerhalb der EU gibt es überhaupt keine Rechnung vom Zoll. Auf welcher Grundlage denn auch?

  • Ja, Sie dürfen Liquids aus Frankreich bestellen, müssen diese jedoch beim Zoll anmelden und in Deutschland nachversteuern. Der Versand von nicht in Deutschland versteuerten Liquids ist verboten, und bei Bestellung im Ausland besteht das Risiko der Beschlagnahmung. Die Einfuhr über den Versandhandel erfordert eine Nachversteuerung gemäß deutschem Tabaksteuergesetz.:!::!::!:

  • Wichtige Informationen zur Bestellung:

    • Versteuerung: Liquids, die aus dem EU-Ausland (wie Frankreich) bestellt werden, unterliegen der deutschen Steuer. Sie müssen die Ware beim Zoll anzeigen und versteuern, da sie sonst illegal ist.
    • Vorschriften: Die Liquids müssen den deutschen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, da sie sonst als nicht konform gelten

      .

      • Bestellrisiko: Bei einer Bestellung von unversteuerten E-Liquids aus dem Ausland besteht das Risiko, dass der Zoll die Sendung beschlagnahmt.
      • Einfuhr bei Reisen: Bei persönlicher Einfuhr aus der EU gilt eine Richtmenge von 10 Kleinverkaufspackungen.
      • Verfügbarkeit: Viele französische Online-Shops versenden aufgrund der Steuerlage keine Liquids direkt nach Deutschland.

    Es ist legal, Liquids in Frankreich zu kaufen und persönlich mitzubringen (bis zu einer gewissen Menge), aber der Versandhandel ohne Steueranzeige ist steuerrechtlich nicht erlaubt.



    :!::!::!: ja das kann ja jeder machen wie er möchte Trotzdem ist es nicht erlauft da keine Deutsch Steuer marke.:!::!:

  • Ja, Sie dürfen Liquids aus Frankreich bestellen, müssen diese jedoch beim Zoll anmelden und in Deutschland nachversteuern. Der Versand von nicht in Deutschland versteuerten Liquids ist verboten, und bei Bestellung im Ausland besteht das Risiko der Beschlagnahmung. Die Einfuhr über den Versandhandel erfordert eine Nachversteuerung gemäß deutschem Tabaksteuergesetz.:!::!::!:

    Wer hat den von Liquid gesprochen? In dem Fall ging es um Hardware, speziell um nen Tellismod King. Da gibts beim bestellen in der EU keine Probleme oder Zoll. Liquid ist ein ganz anderes Thema, darum gings aber überhaupt nicht...

  • Und davon mal abgesehen gehören solche Gespräche nicht hier auf die Plattform was jeder macht ist seine eigene

    Sache und sollte nicht an die Große Glocke gehangen werden versteht sich eigentlich von selbst.;)

  • Und wenn einer in Frankreich Bestellt muss Angemeldet werden ist eigentlich ganz klar.

    8) das sind halt unsere Gesetze :!:;)^^

    Nochmal, bei Flüssigkeiten bin ich bei Dir, Hardware ist es egal.

    Und hier ging es gerade ausschließlich um Hardware...

  • Und davon mal abgesehen gehören solche Gespräche nicht hier auf die Plattform was jeder macht ist seine eigene

    Sache und sollte nicht an die Große Glocke gehangen werden versteht sich eigentlich von selbst.;)

    Samma, was ist denn verwerflich über eine Hardwarebestellung aus der EU zu sprechen? Das ist alles vollkommen legitim und nichts illegales

  • Der einzige der hier über Liquid gesprochen hat, warst du🙈

    bei allen anderen hier im thread gings um Hardware, wie der Name "Flashi Kombis" einem auch schon suggeriert

  • Beitrag von EikezK (16. April 2026 um 14:17)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (16. April 2026 um 14:20).

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